Norm
BDG §43 Abs2Schlagworte
ExekutivBea, pornographische Darstellungen Minderjähriger, rk strafgerichtliche Verurteilung, nicht wiederherstellbares Vertrauensverhältnis, EntlassungRechtssatz
Mit rk strafgerichtlichen Urteil wurde der Besch für schuldig erkannt, bei einem Zugriff im Internet 191 Stück Fotos mit kinderpornographischem Inhalt herunter geladen und in mehreren Dateien auf seinem privaten PC gespeichert zu haben, wofür über ihn eine Geldstrafe von € 7.200,-- verhängt wurde.
Durch diese Handlungsweise hat der Besch ein sehr schwer wiegendes Fehlverhalten (auch) im Kernbereich seiner Dienstpflichten als ExekutivBea gesetzt. Dieses ist im Hinblick auf den hohen Stellenwert, der der körperlichen und sittlichen Integrität Minderjähriger zukommt, als dermaßen schwer wiegend anzusehen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Dienstverrichtung des Besch irreparabel zerstört ist und der Besch für eine weitere Dienstverrichtung untragbar ist (sinngemäß dazu VwGH 23.11.2003, 2003/09/0009, ebenfalls betreffend ein Delikt mit Sexualbezug durch einen Bea der Exekutive).
DK: Entlassung (Ber d Besch)
DOK: Bestätigung
Anmerkung
Aufgehoben mit Erk d VwGH v 16.10.2008, 2007/09/0136, im Umfang des Strafausspruches wg. inhaltl Rechtswidrigkeit; Verhängung einer Geldstrafe von 5 MB im 2. Rechtsgang mit Disziplinarerkenntnis vom 30.3.2009, GZ 65/18-DOK/06.Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009