RS Dok 2008/10/20 95/12-BK/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2008
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Norm

AVG §63 Abs3
  1. AVG § 63 heute
  2. AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 63 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  5. AVG § 63 gültig von 01.07.1995 bis 30.06.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 686/1994
  6. AVG § 63 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Schlagworte

Berufung, begründeter Berufungsantrag

Rechtssatz

Obwohl die BW die Aufhebung des angef Bescheides nicht ausdrücklich beantragt, zielt ihr Antrag eindeutig darauf ab, indem sie ausdrücklich ersucht, ihr Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu können, und die unbedingte Klärung der pauschalen Verdächtigungen verlangt. Damit ist das unmissverständliche Ziel der BW evident, den Nichteinleitungsbeschluss aus dem Rechtsbestand zu entfernen, um so den Weg zu einer mündlichen Verhandlung im DiszVerf zu ebnen. Es liegt somit im Hinblick auf die hinreichende Klarheit dessen (vgl. VwGH 14.12.1992, 92/10/0394), was die BW mit der Berufung anstrebt (VwGH 30.4.2003, 2001/03/0023; 22.2.2002, 2001/02/0130), ein begründeter Berufungsantrag vor.Obwohl die BW die Aufhebung des angef Bescheides nicht ausdrücklich beantragt, zielt ihr Antrag eindeutig darauf ab, indem sie ausdrücklich ersucht, ihr Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu können, und die unbedingte Klärung der pauschalen Verdächtigungen verlangt. Damit ist das unmissverständliche Ziel der BW evident, den Nichteinleitungsbeschluss aus dem Rechtsbestand zu entfernen, um so den Weg zu einer mündlichen Verhandlung im DiszVerf zu ebnen. Es liegt somit im Hinblick auf die hinreichende Klarheit dessen vergleiche VwGH 14.12.1992, 92/10/0394), was die BW mit der Berufung anstrebt (VwGH 30.4.2003, 2001/03/0023; 22.2.2002, 2001/02/0130), ein begründeter Berufungsantrag vor.

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2008
Quelle: Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission Dok, https://www.ris.bka.gv.at/Dok
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