Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
23.04.2014Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §5Rechtssatz
Da der Anmeldebescheinigung nur deklarative Bedeutung zukommt, weil sich die Beschwerdeführerin hinsichtlich ihres Aufenthaltsrechts unmittelbar auf Unionsrecht berufen kann, kann die Nichtvorlage dieses Dokumentes bei Erfüllung der Voraussetzungen zur Gleichstellung gem. § 5 WMG nicht zur Abweisung des Antrages auf Mindestsicherung gem. § 16 WMG führen.Da der Anmeldebescheinigung nur deklarative Bedeutung zukommt, weil sich die Beschwerdeführerin hinsichtlich ihres Aufenthaltsrechts unmittelbar auf Unionsrecht berufen kann, kann die Nichtvorlage dieses Dokumentes bei Erfüllung der Voraussetzungen zur Gleichstellung gem. Paragraph 5, WMG nicht zur Abweisung des Antrages auf Mindestsicherung gem. Paragraph 16, WMG führen.
Schlagworte
Gleichstellung von EWR Bürgern; fremdsprachige Dokumente; Anmeldebescheinigung hat nur deklarative BedeutungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.058.24336.2014Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014