Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.06.2014Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §10Rechtssatz
Die dem Beschwerdeführer im Jänner 2014 ausbezahlte Abfertigung stellt ein anrechenbares Einkommen im Sinne des § 10 WMG dar.Die dem Beschwerdeführer im Jänner 2014 ausbezahlte Abfertigung stellt ein anrechenbares Einkommen im Sinne des Paragraph 10, WMG dar.
Schlagworte
ausbezahlte Abfertigung ist ein anrechenbares Einkommen; Zahlungsverpflichtungen werden nicht als einkommensmindernd bewertet; Fahrzeug gilt als verwertbares VermögenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.028.25140.2014Zuletzt aktualisiert am
10.07.2014