RS Lvwg 2014/6/17 VGW-141/028/25140/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.06.2014

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §10
WMG §11
WMG §12

Rechtssatz

Die dem Beschwerdeführer im Jänner 2014 ausbezahlte Abfertigung stellt ein anrechenbares Einkommen im Sinne des § 10 WMG dar.Die dem Beschwerdeführer im Jänner 2014 ausbezahlte Abfertigung stellt ein anrechenbares Einkommen im Sinne des Paragraph 10, WMG dar.

Schlagworte

ausbezahlte Abfertigung ist ein anrechenbares Einkommen; Zahlungsverpflichtungen werden nicht als einkommensmindernd bewertet; Fahrzeug gilt als verwertbares Vermögen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.028.25140.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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