Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
22.07.2014Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §7Rechtssatz
Da der Anspruch gemäß § 32 Abs.1 WMG nur von anspruchsberechtigten Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geltend zu machen ist, kommt ein Asylwerber, dessen Anspruchsberechtigung auf Mindestsicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm § 5 Abs. 3 WMG von vornherein ausgeschlossen ist – unabhängig davon, ob er (wie im gegebenen Fall) den Mindestsicherungsantrag als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mitunterfertigt hat oder nicht – als Mitberechtigter in Bezug auf den Mindestsicherungsanspruch nicht in Frage. Ist daher auf den (mit seiner Ehefrau, der Beschwerdeführerin, eine Bedarfsgemeinschaft bildenden) Asylwerber – mangels Anwendbarkeit irgendeines Mindeststandards – auch kein solcher für Ehegatten und Lebensgefährten anwendbar, kann dieser Mindeststandard auch nicht für sich auf die allein anspruchsberechtigte Ehefrau des Asylwerbers angewandt werden. Die Behörde wird daher im fortgesetzten Verfahren bei der Anspruchsprüfung der Beschwerdeführerin vom Mindeststandard für Alleinunterstützte auszugehen haben.Da der Anspruch gemäß Paragraph 32, Absatz eins, WMG nur von anspruchsberechtigten Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geltend zu machen ist, kommt ein Asylwerber, dessen Anspruchsberechtigung auf Mindestsicherung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 3, WMG von vornherein ausgeschlossen ist – unabhängig davon, ob er (wie im gegebenen Fall) den Mindestsicherungsantrag als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mitunterfertigt hat oder nicht – als Mitberechtigter in Bezug auf den Mindestsicherungsanspruch nicht in Frage. Ist daher auf den (mit seiner Ehefrau, der Beschwerdeführerin, eine Bedarfsgemeinschaft bildenden) Asylwerber – mangels Anwendbarkeit irgendeines Mindeststandards – auch kein solcher für Ehegatten und Lebensgefährten anwendbar, kann dieser Mindeststandard auch nicht für sich auf die allein anspruchsberechtigte Ehefrau des Asylwerbers angewandt werden. Die Behörde wird daher im fortgesetzten Verfahren bei der Anspruchsprüfung der Beschwerdeführerin vom Mindeststandard für Alleinunterstützte auszugehen haben.
Schlagworte
Bedarfsgemeinschaft; PaarrichtsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.7158.2014Zuletzt aktualisiert am
25.07.2014