RS Lvwg 2014/11/28 VGW-141/053/24227/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2014
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

28.11.2014

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §4
WMG §10
WMG §11
WMG §12
WMG §24

Rechtssatz

Einkommenssteuerbescheide sind für die Feststellung des Einkommens Selbständiger im mindestsicherungsrechtlichen Sinn (s. § 10 WMG) nur bedingt geeignet, da aus dem mittels dieser Bescheide errechneten Einkommen einkommensmindernde Maßnahmen wie etwa diverse Abschreibbeträge, die zwar steuerpolitischen Zielsetzungen dienen, die aber aus der Sicht des Mindestsicherungsrechtes nicht zu berücksichtigen sind, herauszurechnen wären (in diesem Sinne bei vergleichbarer Problematik in Deutschland s. Schellhorn in „BSHG - Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz“, 16. Auflage, S. 1038, Anm: BSHG inzwischen außer Kraft getreten).Einkommenssteuerbescheide sind für die Feststellung des Einkommens Selbständiger im mindestsicherungsrechtlichen Sinn (s. Paragraph 10, WMG) nur bedingt geeignet, da aus dem mittels dieser Bescheide errechneten Einkommen einkommensmindernde Maßnahmen wie etwa diverse Abschreibbeträge, die zwar steuerpolitischen Zielsetzungen dienen, die aber aus der Sicht des Mindestsicherungsrechtes nicht zu berücksichtigen sind, herauszurechnen wären (in diesem Sinne bei vergleichbarer Problematik in Deutschland s. Schellhorn in „BSHG - Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz“, 16. Auflage, S. 1038, Anmerkung, BSHG inzwischen außer Kraft getreten).

Schlagworte

Anspruch auf Mindestsicherung auch für selbständig Erwerbstätige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.24227.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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