Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
28.11.2014Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §4Rechtssatz
Einkommenssteuerbescheide sind für die Feststellung des Einkommens Selbständiger im mindestsicherungsrechtlichen Sinn (s. § 10 WMG) nur bedingt geeignet, da aus dem mittels dieser Bescheide errechneten Einkommen einkommensmindernde Maßnahmen wie etwa diverse Abschreibbeträge, die zwar steuerpolitischen Zielsetzungen dienen, die aber aus der Sicht des Mindestsicherungsrechtes nicht zu berücksichtigen sind, herauszurechnen wären (in diesem Sinne bei vergleichbarer Problematik in Deutschland s. Schellhorn in „BSHG - Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz“, 16. Auflage, S. 1038, Anm: BSHG inzwischen außer Kraft getreten).Einkommenssteuerbescheide sind für die Feststellung des Einkommens Selbständiger im mindestsicherungsrechtlichen Sinn (s. Paragraph 10, WMG) nur bedingt geeignet, da aus dem mittels dieser Bescheide errechneten Einkommen einkommensmindernde Maßnahmen wie etwa diverse Abschreibbeträge, die zwar steuerpolitischen Zielsetzungen dienen, die aber aus der Sicht des Mindestsicherungsrechtes nicht zu berücksichtigen sind, herauszurechnen wären (in diesem Sinne bei vergleichbarer Problematik in Deutschland s. Schellhorn in „BSHG - Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz“, 16. Auflage, S. 1038, Anmerkung, BSHG inzwischen außer Kraft getreten).
Schlagworte
Anspruch auf Mindestsicherung auch für selbständig ErwerbstätigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.24227.2014Zuletzt aktualisiert am
10.12.2014