RS Lvwg 2014/11/28 VGW-141/053/24227/2014

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Veröffentlicht am 28.11.2014
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Rechtssatznummer

6

Entscheidungsdatum

28.11.2014

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §4
WMG §10
WMG §11
WMG §12
WMG §24

Rechtssatz

Die Feststellung des Einkommens bei Selbständigen (§ 10 WMG) wird im Regelfall nur dann möglich sein, wenn eine umfassende Vorlage der Belege von Betriebseinnahmen und der zu ihrer Erzielung erforderlichen Betriebsausgaben für einen repräsentativen, der Antragstellung vorangehenden Zeitraum erfolgt.Die Feststellung des Einkommens bei Selbständigen (Paragraph 10, WMG) wird im Regelfall nur dann möglich sein, wenn eine umfassende Vorlage der Belege von Betriebseinnahmen und der zu ihrer Erzielung erforderlichen Betriebsausgaben für einen repräsentativen, der Antragstellung vorangehenden Zeitraum erfolgt.

Schlagworte

Anspruch auf Mindestsicherung auch für selbständig Erwerbstätige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.24227.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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