Rechtssatznummer
12Entscheidungsdatum
16.03.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §62Rechtssatz
Aufgrund der besonderen Konstellation der Beschäftigung des Beschwerdeführers im Inland und seiner höherstehenden beratenden und einer leitenden Funktion nachgebildeten Tätigkeit ist das Element der (direkten) persönlichen Abhängigkeit scheinbar nur gering ausgeprägt. Allerdings wird eine solche Abhängigkeit unverkennbar durch die vorgegebene Projektumsetzung und durch die gewährte Unterstützung der derselben Glaubensrichtung angehörenden amerikanischen Glaubensvereinigung in gewissem Umfang vermittelt. Die Verfolgung der Projektziele und des Schulungsprogramms im deutschsprachigen Raum wird von den Parteien (nicht zuletzt aufgrund innerer Überzeugung) als bindend angesehen. Nach dem konkreten Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. § 2 Abs. 4 AuslBG und die Ausführungen im Erkenntnis) befindet sich der Beschwerdeführer insoweit auch im Verhältnis zum Verein wirtschaftlich in einer ähnlichen Situation, wie dies beim persönlich abhängigen Arbeitnehmer typischerweise der Fall ist (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung das Erkenntnis des VwGH vom 20.11.2008, 2007/09/0035).Aufgrund der besonderen Konstellation der Beschäftigung des Beschwerdeführers im Inland und seiner höherstehenden beratenden und einer leitenden Funktion nachgebildeten Tätigkeit ist das Element der (direkten) persönlichen Abhängigkeit scheinbar nur gering ausgeprägt. Allerdings wird eine solche Abhängigkeit unverkennbar durch die vorgegebene Projektumsetzung und durch die gewährte Unterstützung der derselben Glaubensrichtung angehörenden amerikanischen Glaubensvereinigung in gewissem Umfang vermittelt. Die Verfolgung der Projektziele und des Schulungsprogramms im deutschsprachigen Raum wird von den Parteien (nicht zuletzt aufgrund innerer Überzeugung) als bindend angesehen. Nach dem konkreten Gesamtbild der Tätigkeit vergleiche Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG und die Ausführungen im Erkenntnis) befindet sich der Beschwerdeführer insoweit auch im Verhältnis zum Verein wirtschaftlich in einer ähnlichen Situation, wie dies beim persönlich abhängigen Arbeitnehmer typischerweise der Fall ist vergleiche aus der ständigen Rechtsprechung das Erkenntnis des VwGH vom 20.11.2008, 2007/09/0035).
Schlagworte
Abweisung - Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständige Erwerbstätigkeit“ und „Familiengemeinschaft“; keine ausgenommene Tätigkeit nach AuslBG: weder gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft noch Forschungstätigkeit; Ersatz von Barauslagen für nichtamtliche DolmetscherinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.33086.2014Zuletzt aktualisiert am
13.05.2015