RS Vwgh 2004/9/28 2001/18/0100

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §64 Abs2;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §45 Abs4;
FrG 1997 §56;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Es ist ein rechtliches Interesse des Fremden an der Aufhebung des angefochtenen Bescheides (betreffend ein Aufenthaltsverbot) im Umfang des Ausspruches über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung zu bejahen, weil der Fremde vor Erlassung des angefochtenen Bescheides - aus Österreich abgeschoben wurde (Hinweis E 21.9.2000, 99/18/0179).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001180100.X02

Im RIS seit

22.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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