Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.01.2016Index
L40009 Sonstige Polizeivorschriften Wien;Norm
WLSG §1 Abs1 Z1Rechtssatz
Störender Lärm wird nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann ungebührlicher Weise erregt, wenn das inkriminierte Verhalten jene Rücksichtnahme vermissen lässt, welche die Umwelt regelmäßig verlangen kann. In diesem Zusammenhang kommt es auf den Inhalt der geschrieenen Worte nicht an, sondern auf die Lautstärke der Äußerungen (VwGH 9.7.1984, Zl. 84/10/0013). Nur dann, wenn ein Schreien einer Person nach einem objektiven Maßstab geeignet ist, das Wohlbefinden anderer anwesender Personen zu stören, kann von störendem Lärm gesprochen werden. Lautes Schreien mit einem Polizeibeamten ist ungebührlich (VwGH 22.2.1993, Zl. 92/10/0389). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof stellt ein schreiendes und gestikulierendes Verhalten gegenüber einem in Ausübung seines Dienstes befindlichen Amtsorgan ein den objektiven Tatbestand des § 82 Abs. 1 SPG erfüllendes Verhalten dar (VwGH 29.5.2000, Zl. 2000/10/0038, VwGH 26.9.1990, Zl. 89/10/0239).Störender Lärm wird nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann ungebührlicher Weise erregt, wenn das inkriminierte Verhalten jene Rücksichtnahme vermissen lässt, welche die Umwelt regelmäßig verlangen kann. In diesem Zusammenhang kommt es auf den Inhalt der geschrieenen Worte nicht an, sondern auf die Lautstärke der Äußerungen (VwGH 9.7.1984, Zl. 84/10/0013). Nur dann, wenn ein Schreien einer Person nach einem objektiven Maßstab geeignet ist, das Wohlbefinden anderer anwesender Personen zu stören, kann von störendem Lärm gesprochen werden. Lautes Schreien mit einem Polizeibeamten ist ungebührlich (VwGH 22.2.1993, Zl. 92/10/0389). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof stellt ein schreiendes und gestikulierendes Verhalten gegenüber einem in Ausübung seines Dienstes befindlichen Amtsorgan ein den objektiven Tatbestand des Paragraph 82, Absatz eins, SPG erfüllendes Verhalten dar (VwGH 29.5.2000, Zl. 2000/10/0038, VwGH 26.9.1990, Zl. 89/10/0239).
Schlagworte
Beschimpfung von Polizisten; Herumschreien; aggressives Verhalten; Schlägerei; KieferbruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.031.058.13759.2015Zuletzt aktualisiert am
21.04.2016