Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.10.2016Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
TabakG §13a Abs1 Z1Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofe (vgl. VwGH vom 12.12.1989, Zl. 88/04/0210 mit Hinweis auf E 5.6.1984, 84/04/0037) hat der Geschäftsführer einer GmbH das Recht, seine Funktion jederzeit niederzulegen. Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung ins Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) unabhängig. Die Anwendbarkeit des § 15 HGB (nunmehr UGB) ist auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr beschränkt. Einer Person kann daher trotz anders lautender Eintragung im Firmenbuch die Geschäftsführereigenschaft fehlen.Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofe vergleiche VwGH vom 12.12.1989, Zl. 88/04/0210 mit Hinweis auf E 5.6.1984, 84/04/0037) hat der Geschäftsführer einer GmbH das Recht, seine Funktion jederzeit niederzulegen. Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung ins Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) unabhängig. Die Anwendbarkeit des Paragraph 15, HGB (nunmehr UGB) ist auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr beschränkt. Einer Person kann daher trotz anders lautender Eintragung im Firmenbuch die Geschäftsführereigenschaft fehlen.
Schlagworte
Nichtraucherschutz; Geschäftsführer; Rücktritt; Firmenbuch; LöschungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.021.021.8732.2016Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017