Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
07.12.2016Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z7Anmerkung
VwGH v. 20.06.2017, Ro 2017/22/0003Rechtssatz
Mit der Rückstufung auf eine befristete „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ wäre der Zugang des Beschwerdeführers zum Arbeitsmarkt zeitlich und auch örtlich auf das Bundesgebiet der Republik Österreich beschränkt. Dies würde aber eine der Grundideen des Assoziationsabkommens widerlaufen und die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit des Beschwerdeführers innerhalb der EU, somit seine Mobilität, beschränken. Darüber hinaus würde der Beschwerdeführer – im Falle seiner Hilfsbedürftigkeit – insbesondere auch seinen bereits erworbenen Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Mindestsicherung verlieren.
Schlagworte
Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 NAG, Stillhalteklausel nach Art. 13 ARB 1/80, Anwendung des § 28 Abs. 1 NAG auf türkische Staatsangehörige, welche dem Assoziierungsabkommen unterliegen, Widerspruch zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, verbotene Rückstufung, Rückstufung als neue Beschränkung für den Zugang zum ArbeitsmarktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.065.11574.2016Zuletzt aktualisiert am
20.07.2017