Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.12.2016Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z7Anmerkung
VwGH v. 20.06.2017, Ro 2017/22/0003Rechtssatz
Die Institution der Rückstufung eines unbefristet erteilten Aufenthaltstitels wurde erst mit Inkrafttreten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes am 01.01.2006 in das System des österreichischen Fremdenrechts eingeführt. Weder das Fremdengesetz 1997, das Fremdengesetz 1992 noch das Aufenthaltsgesetz 1992 kannten eine Möglichkeit der Rückstufung eines unbefristet erteilten Aufenthaltstitels auf einen befristeten.
Schlagworte
Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 NAG, Stillhalteklausel nach Art. 13 ARB 1/80, Anwendung des § 28 Abs. 1 NAG auf türkische Staatsangehörige, welche dem Assoziierungsabkommen unterliegen, Widerspruch zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, verbotene Rückstufung, Rückstufung als neue Beschränkung für den Zugang zum ArbeitsmarktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.065.11574.2016Zuletzt aktualisiert am
20.07.2017