RS Lvwg 2015/3/24 LVwG-AB-14-4061

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Veröffentlicht am 24.03.2015
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Rechtssatznummer

6

Entscheidungsdatum

24.03.2015

Norm

GewO 1994, §74
GewO 1994, §75
GewO 1994, §81
GewO 1994; §353

Rechtssatz

Das Fahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ist nicht mehr als zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen zu werten (Hinweis auf ständige Rechtsprechung; vgl. VwGH 25.5.1993, 92/04/0233).Das Fahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ist nicht mehr als zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen zu werten (Hinweis auf ständige Rechtsprechung; vergleiche VwGH 25.5.1993, 92/04/0233).

Schlagworte

Betriebsanlage; Baugrube; Bauausführung; Verkehr; Nachbar; Gefährdung des Eigentums;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2015:LVwG.AB.14.4061

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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