Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
24.03.2015Norm
GewO 1994, §74Rechtssatz
Das Fahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ist nicht mehr als zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen zu werten (Hinweis auf ständige Rechtsprechung; vgl. VwGH 25.5.1993, 92/04/0233).Das Fahren von Betriebsfahrzeugen auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ist nicht mehr als zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehörendes Geschehen zu werten (Hinweis auf ständige Rechtsprechung; vergleiche VwGH 25.5.1993, 92/04/0233).
Schlagworte
Betriebsanlage; Baugrube; Bauausführung; Verkehr; Nachbar; Gefährdung des Eigentums;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2015:LVwG.AB.14.4061Zuletzt aktualisiert am
10.06.2015