Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
17.10.2018Norm
BauO NÖ 2014 §14Rechtssatz
Die Feststellung der Eigentumsverhältnisse ist eine bei der Erlassung eines Abbruchauftrages zu beachtende zivilrechtliche Vorfrage iSd § 38 AVG. Hat die Behörde eine amtswegige Prüfung der Eigentümerschaft am betroffenen Bauwerk nicht vorgenommen, belastet sie den baupolizeilichen Auftrag mit Rechtswidrigkeit (vgl VwGH 2008/06/0097).Die Feststellung der Eigentumsverhältnisse ist eine bei der Erlassung eines Abbruchauftrages zu beachtende zivilrechtliche Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG. Hat die Behörde eine amtswegige Prüfung der Eigentümerschaft am betroffenen Bauwerk nicht vorgenommen, belastet sie den baupolizeilichen Auftrag mit Rechtswidrigkeit vergleiche VwGH 2008/06/0097).
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruch; Beseitigungsauftrag; Superädifikat; Kleingarten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.296.001.2018Zuletzt aktualisiert am
12.11.2018