RS Vwgh 2004/12/22 2002/15/0165

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
LAO Wr 1962 §127;

Rechtssatz

Wenn ein Beweismittel von vornherein nicht geeignet ist, bezüglich des Beweisthemas erkenntnisfördernd zu wirken, ist es objektiv untauglich und braucht von der Behörde nicht aufgenommen zu werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1766, zu der § 127 Wr LAO entsprechenden Bestimmung des § 166 BAO, und 1894).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150165.X01

Im RIS seit

07.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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