Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.02.2021Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Zustimmungserklärungen der von einem Projekt Betroffenen stellen keinen notwendigen Inhalt von Projektunterlagen iSd § 103 Abs 1 WRG dar; diesbezüglich kommt daher auch kein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs 3 AVG in Betracht (vgl VwGH 2006/07/0001).Zustimmungserklärungen der von einem Projekt Betroffenen stellen keinen notwendigen Inhalt von Projektunterlagen iSd Paragraph 103, Absatz eins, WRG dar; diesbezüglich kommt daher auch kein Verbesserungsauftrag nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG in Betracht vergleiche VwGH 2006/07/0001).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; wasserrechtliche Bewilligung; gewässerpolizeilicher Auftrag; Alternativauftrag; Anlage; Grundeigentum; Prüfungsumfang; Verbesserungsauftrag;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.248.001.2021Zuletzt aktualisiert am
02.04.2021