RS Lvwg 2021/3/16 LVwG-AV-801/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.03.2021

Norm

BAO §184 Abs1
GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10

Rechtssatz

Bei der Schätzung iSd § 184 Abs 1 BAO handelt es sich um eine Form der Ermittlung des Sachverhaltes; sie kommt zur Anwendung, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht exakt ermittelt bzw. errechnet werden können (vgl VwGH 99/14/0247). Es liegt im Wesen einer Schätzung, dass dabei eine Beweisführung für ein bestimmtes Ergebnis nicht möglich ist (vgl VwGH 88/13/0177, 90/13/0045).Bei der Schätzung iSd Paragraph 184, Absatz eins, BAO handelt es sich um eine Form der Ermittlung des Sachverhaltes; sie kommt zur Anwendung, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht exakt ermittelt bzw. errechnet werden können vergleiche VwGH 99/14/0247). Es liegt im Wesen einer Schätzung, dass dabei eine Beweisführung für ein bestimmtes Ergebnis nicht möglich ist vergleiche VwGH 88/13/0177, 90/13/0045).

Schlagworte

Finanzrecht; Wasserbezugsgebühr; Abgabenfestsetzung; Schätzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.801.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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