Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.03.2021Rechtssatz
Bei der Schätzung iSd § 184 Abs 1 BAO handelt es sich um eine Form der Ermittlung des Sachverhaltes; sie kommt zur Anwendung, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht exakt ermittelt bzw. errechnet werden können (vgl VwGH 99/14/0247). Es liegt im Wesen einer Schätzung, dass dabei eine Beweisführung für ein bestimmtes Ergebnis nicht möglich ist (vgl VwGH 88/13/0177, 90/13/0045).Bei der Schätzung iSd Paragraph 184, Absatz eins, BAO handelt es sich um eine Form der Ermittlung des Sachverhaltes; sie kommt zur Anwendung, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht exakt ermittelt bzw. errechnet werden können vergleiche VwGH 99/14/0247). Es liegt im Wesen einer Schätzung, dass dabei eine Beweisführung für ein bestimmtes Ergebnis nicht möglich ist vergleiche VwGH 88/13/0177, 90/13/0045).
Schlagworte
Finanzrecht; Wasserbezugsgebühr; Abgabenfestsetzung; Schätzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.801.001.2020Zuletzt aktualisiert am
26.05.2021