Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.05.2021Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Bei bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers, ist jedenfalls ein strenger Maßstab anzulegen (vgl VwGH 85/11/0077) [§ 57a Abs 2 KFG].Bei bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers, ist jedenfalls ein strenger Maßstab anzulegen vergleiche VwGH 85/11/0077) [§ 57a Absatz 2, KFG].
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit; Kontroll- und Aufsichtspflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.60.001.2021Zuletzt aktualisiert am
27.08.2021