Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.08.2023Norm
BUAG §25Rechtssatz
Nach der Rsp des VwGH ist eine Rundung des Ergebnisses einer Rechenoperation nur in jenem Ausmaß gerechtfertigt, als es zur Ausschaltung (nach oben und unten) vernachlässigbarer Größenordnungen führt (vgl VwGH 97/04/0216; 92/04/0121; 92/04/0002).Nach der Rsp des VwGH ist eine Rundung des Ergebnisses einer Rechenoperation nur in jenem Ausmaß gerechtfertigt, als es zur Ausschaltung (nach oben und unten) vernachlässigbarer Größenordnungen führt vergleiche VwGH 97/04/0216; 92/04/0121; 92/04/0002).
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft; Zuschlagsleistung; Betriebsübergang; Rückstandsausweis; Verjährung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.874.001.2022Zuletzt aktualisiert am
04.10.2023