RS Vwgh 2005/1/27 2004/11/0217

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Veröffentlicht am 27.01.2005
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs4;
FSG-GV 1997 §5;
StGB §83;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, wenn wegen des Vergehens der Körperverletzung gemäß § 83 StGB an der gesundheitlichen Eignung des Bf gezweifelt wird, die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 nur dann rechtens ist, sofern ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, beim Bf bestehe eine Erkrankung iSd § 5 FSG-GV 1997 oder dem Bf ermangle es wegen des Fehlens der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung an der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Hinweis E 6. Juli 2004, 2004/11/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004110217.X01

Im RIS seit

01.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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