RS Vwgh 2005/1/27 2004/11/0118

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Veröffentlicht am 27.01.2005
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §30 Abs1;

Rechtssatz

Die Aberkennung des Rechts, vom Führerschein Gebrauch zu machen, ist jedenfalls dann auszusprechen, wenn die Voraussetzungen für eine Entziehung der Lenkberechtigung vorliegen (Hinweis E 13. August 2003, 2002/11/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004110118.X01

Im RIS seit

07.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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