RS Vwgh 2005/2/23 2002/14/0152

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Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 25. Februar 1997, 95/14/0112, und vom 11. September 1997, 95/15/0132, zum Ausdruck gebracht hat, stellt der Betriebsvermögensvergleich die allgemeine Gewinnermittlungsart dar und hat die Abgabenbehörde, wenn sie sich bei einer Vollschätzung einer anderen Gewinnermittlungsart bedient, zu begründen, dass auch mit dieser ein der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen gerecht werdendes Besteuerungsergebnis errechnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140152.X02

Im RIS seit

21.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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