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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
LAO Stmk 1963 §150 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0243 E 9. August 2001 RS 1 (hier Stmk LAO anzuwenden)Stammrechtssatz
Aus dem Spruch eines Abgabenbescheides müssen im Sinne des § 146 Abs 2 Wr LAO neben den Angaben über Art und Höhe der Abgaben selbst die Größen erkennbar sein, aus denen diese Abgaben unmittelbar abgeleitet werden. In der angeführten Bestimmung wird dabei die Bemessungsgrundlage als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert (Hinweis E 24. Jänner 2000, 95/17/0480).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004160188.X01Im RIS seit
18.04.2005