RS Vwgh 2005/3/17 2004/16/0188

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Veröffentlicht am 17.03.2005
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark

Norm

LAO Stmk 1963 §150 Abs2;
LAO Stmk 1963 §70 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0243 E 9. August 2001 RS 1 (hier Stmk LAO anzuwenden)

Stammrechtssatz

Aus dem Spruch eines Abgabenbescheides müssen im Sinne des § 146 Abs 2 Wr LAO neben den Angaben über Art und Höhe der Abgaben selbst die Größen erkennbar sein, aus denen diese Abgaben unmittelbar abgeleitet werden. In der angeführten Bestimmung wird dabei die Bemessungsgrundlage als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert (Hinweis E 24. Jänner 2000, 95/17/0480).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004160188.X01

Im RIS seit

18.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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