RS Vfgh 2010/10/6 B1175/09

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Veröffentlicht am 06.10.2010
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27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Leitsatz

Keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt

Rechtssatz

Vertretbare Annahme der leichtfertigen Erhebung des nicht näher überprüften Vorwurfs der Bestechlichkeit iSd §304 StGB in einem Schriftsatz.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2010:B1175.2009

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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