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27 RechtspflegeNorm
EMRK Art10Leitsatz
Keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen RechtsanwaltRechtssatz
Vertretbare Annahme der leichtfertigen Erhebung des nicht näher überprüften Vorwurfs der Bestechlichkeit iSd §304 StGB in einem Schriftsatz.
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, MeinungsäußerungsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B1175.2009Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011