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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Entzug des gesetzlichen Richters durch rechtswidrige Verweigerung der Zustellung eines Bescheides des Landesagrarsenates betreffend ua die Nichtigerklärung eines Stichweges; Parteistellung der Beschwerdeführer bzw ihrer Rechtsvorgänger infolge rechtlicher Betroffenheit gegeben; im Übrigen Ablehnung der BeschwerdebehandlungRechtssatz
Bescheid des Landesagrarsenates nicht vorgelegt, sodass nach dem ausdrücklichen Hinweis auf die Säumnisfolgen gemäß §20 Abs2 VfGG auf Grund der Behauptungen der Beschwerdeführer erkannt werden kann.
Nichtigerklärung gem §14 Abs4 Nö FlVfLG iVm §68 Abs4 Z4 AVG; gemäß §68 Abs7 AVG kein Anspruch auf Nichtigerklärung einer bescheidförmigen Erledigung, jedoch Wahrung des Rechtsschutzes rechtlich Betroffener durch Möglichkeit der Erhebung von Rechtsmitteln (Berufung bzw Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts) geboten.Nichtigerklärung gem §14 Abs4 Nö FlVfLG in Verbindung mit §68 Abs4 Z4 AVG; gemäß §68 Abs7 AVG kein Anspruch auf Nichtigerklärung einer bescheidförmigen Erledigung, jedoch Wahrung des Rechtsschutzes rechtlich Betroffener durch Möglichkeit der Erhebung von Rechtsmitteln (Berufung bzw Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts) geboten.
Das Recht auf Zustellung des Nichtigerklärungsbescheides kommt den Verfahrensparteien unabhängig davon zu, ob sie in ihrer Rechtssphäre vorteilhaft oder nachteilig betroffen sind.
Den Beschwerdeführern wäre daher der Bescheid vom 29.05.07 zuzustellen gewesen, weil sie (bzw ihre Rechtsvorgänger) Parteien desjenigen Verfahrens waren, dessen Erledigung von der Nichtigerklärung im Spruchpunkt (b) dieses Bescheides betroffen war. Ungeteilte Zustellung des - eine Einheit darstellenden - Bescheides erforderlich.
Schlagworte
Flurverfassung, Bodenreform, Verwaltungsverfahren, Parteistellung, Zustellung, Abänderung und Behebung von amtswegen, Rechte subjektive öffentliche, Rechtsschutz, Berufung, VfGH / VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B466.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012