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41 Innere AngelegenheitenLeitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung des Asylantrags bzw des Antrags auf Zuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung; kein ausreichendes Ermittlungsverfahren bzw keine Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen bzw keine eigene Begründung in der Entscheidung des AsylgerichtshofesRechtssatz
Keine Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen betr den psychisch und physisch belastenden Aufenthalt des Beschwerdeführers im Gefängnis in Kuba bzw betr die Unterstützung durch den Bruder - österreichischer Staatsbürger.
She auch U2460/10 ua, E v 10.06.11: Keine eigenen Ermittlungen betr ein allenfalls in Österreich entstandenes Privat- und Familienleben; 4 Jahre seit erstinstanzlicher Entscheidung vergangen.
U49/11 ua, E v 10.06.11: Fehlende Ermittlungen in Hinblick auf Art3 und Art8 EMRK; keine aktuellen Länderberichte zum Libanon.
U375/11 ua, E v 10.06.11: Keine eigenen Ermittlungen betr die soziale Integration der Beschwerdeführer – Ehepaar aus Armenien (gesonderte Entscheidung vom selben Tag betr die Kinder: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die verfügten Ausweisungen).
U353/11, E v 29.06.11: Keine eigene Begründung durch den Asylgerichtshof; keine ausreichende Darstellung von Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtlicher Beurteilung.
U593/11, E v 29.06.11: Keine Ermittlungen zur Versorgung mit Medikamenten für Herzerkrankungen in Armenien.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U2340.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012