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83 Natur- und UmweltschutzNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerordnungLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zuteilung von Emissionszertifikaten für 2008 - 2012; keine Bedenken gegen die Zuteilungsverordnung für die zweite PeriodeRechtssatz
Anlassfall zu E v 05.03.10, G234/09 ua, V64/09 ua: Unbedenklichkeit des Zuteilungssystems für Emissionszertifikate; Verweis auch auf E v 23.09.10, B262/08, und E v 24.02.11, B286/08: zulässige Festlegung der Zuteilungsmengen bereits in der Verordnung; individuelle Zuteilung aufgrund der Gesamtverteilungsentscheidung.
Auch sonst keine Bedenken gegen die ZuteilungsV 2. Periode.
Klimaschutzbeitrag für jeden Sektor in - unterschiedlichen - absoluten Zahlen angegeben; Einfließen des Erfüllungsfaktors, des Potentialfaktors und der Allokationsbasis in die Gratiszuteilung und damit auch in den Klimaschutzbeitrag. Erfüllungsfaktor für jeden Sektor (ausgenommen die Energiewirtschaft: besonders großer Emissionsverursacher) gleich.
Auch Ermittlung des Wachstumsfaktors der Branche aus dem "Business as usual-Szenario" hinreichend determiniert. Möglichkeit der Anlagenbetreiber zur Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens im Zuge der Verordnungserlassung.
Am Markt gehandelte Zertifikate durch tatsächliche CO2-Reduktion "gedeckt". Technisches Potential zur Emissionsreduktion über den Potentialfaktor auf Anlagenebene determiniert.
Keine Verletzung im Eigentumsrecht und in der Erwerbsausübungsfreiheit: Kein die Existenz der Anlagen wirtschaftlich beeinträchtigender Eingriff durch den Emissionshandel; Gratisverteilung einer knappen Gesamtmenge auf einen bestimmten Kreis von Anlagen.
Ordnungssystem des Emissionszertifikatehandels nur Teil einer umfassenden Klimastrategie; weitere Maßnahmen (wie Maßnahmen zur Wärmedämmung beim Hausbau, Ausbau eines ökologisch orientierten Steuersystems) erforderlich. Begrenzung der durch den individuellen Verbrauch bewirkten Belastung von Gemeinschaftsgütern wie der Luft im öffentlichen Interesse und sachlich gerechtfertigt. Die Gratisverteilung von Emissionszertifikaten kann sich nicht primär bedarfsorientiert an den einzelnen Anlagen orientieren; das Emissionszertifikatehandelssystem ist in seiner unionsrechtlichen und innerstaatlichen Konfiguration darauf ausgerichtet, die Zahl der Anlageninhabern unentgeltlich zugewiesenen Zertifikate über die einzelnen Zuteilungsperioden kontinuierlich abnehmen zu lassen. Klimapolitisch erwünschter Lenkungseffekt des Emissionszertifikatehandels mit dem Ziel der Reduzierung der Emissionen.
Schlagworte
Umweltschutz, Rechtsstaatsprinzip, Verordnungserlassung, Determinierungsgebot, VfGH / AnlassfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B638.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012