Index
41 Innere AngelegenheitenLeitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Zurückweisung des Antrags auf Erlassung einer Niederlassungsbewilligung wegen Vorliegens einer rechtskräftigen Ausweisung; völlige Außerachtlassung des seit der Ausweisungsentscheidung begründeten Familienlebens im Rahmen der InteressenabwägungRechtssatz
Sohn des Beschwerdeführers erst nach der Ausweisungsentscheidung des UBAS vom 06.11.06, nämlich am 24.12.07 geboren. Trotz des Umstandes, dass der Beschwerdeführer mit seinem Sohn und seiner Lebensgefährtin nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt, besteht zumindest im Verhältnis zu seinem minderjährigen Kind ein Familienleben iSv Art8 EMRK.
Keine Prüfung der Behörde, ob durch ihre Entscheidung ein Eingriff in das Familienleben des Beschwerdeführers erfolgen würde bzw ob dieser gerechtfertigt wäre.
Schlagworte
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, AusweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B884.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012