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L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Bescheides im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzepts der Gemeinde Altaussee in der vom Gemeinderat der Gemeinde Altaussee am 08.04.2009 beschlossenen Fassung 4.00 sowie des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Altaussee in der vom Gemeinderat der Gemeinde Altaussee am 25.02.2010 beschlossenen Fassung 4.00, insoweit sie für einen Teil des Grundstücks Nr 66/2, KG Altaussee, eine Eignungszone für Naherholung mit der Zusatzwidmung "private Parkanlage" bzw die Widmung "Freiland - private Parkanlage" festlegen, mit E v 26.11.2015, V105/2015 ua.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlassfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:B1060.2013Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016