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41/03 PersonenstandsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Stellung eines Individualantrags auf Aufhebung des Art3 Z2 Deregulierungs- und AnpassungsG 2016 - Inneres betr den Entfall einer Bestimmung des NamensänderungsG als aussichtslos; Zurückweisung des beabsichtigten Individualantrags zu gewärtigenRechtssatz
Eine Rechtsverfolgung durch Stellung eines Antrages auf Gesetzesprüfung an den VfGH erscheint schon deshalb als offenbar aussichtslos, weil dem Einschreiter über die Erlangung eines Bescheides gemäß §1 NamensänderungsG ein anderer zumutbarer Rechtsweg zur Bekämpfung der - behaupteterweise - verfassungswidrigen Norm zur Verfügung gestanden wäre. Bei der gegebenen Sachlage wäre sogar die Zurückweisung des Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG zu gewärtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, NamensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2017:G28.2017Zuletzt aktualisiert am
10.03.2017