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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels betreffend einen Staatsangehörigen des Iraks; Aktenwidrigkeit und mangelnde Ermittlungstätigkeit im Hinblick auf Art8 EMRKRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geht - entgegen den Feststellungen im Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und ohne nähere Begründung - davon aus, dass das Verfahren des Beschwerdeführers zur Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und zur Erlassung einer Rückkehrentscheidung noch nicht abgeschlossen sei. Nach der Aktenlage wurde dieses Verfahren jedoch bereits mit rechtskräftigem Erkenntnis des BVwG vom 27.05.2021 - also fast sechs Monate vor der angefochtenen Entscheidung - abgeschlossen. Da das BVwG die Zurückweisung des Antrages des Beschwerdeführers damit begründet, dass noch ein Verfahren anhängig sei, hat es in einem entscheidenden Punkt jegliche Ermittlungstätigkeit unterlassen und ist leichtfertig vom Akteninhalt abgegangen. Das BVwG hat daher, weil es letztlich keine Prüfung im Hinblick auf Art8 EMRK vorgenommen und das entsprechende Beschwerdevorbringen zur Gänze ignoriert hat, seine Entscheidung mit Willkür belastet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E4546.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2022