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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrags auf Grund unvollständiger Vorlage der GerichtsentscheidungRechtssatz
Der VfGH forderte die Antragstellerin gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von einer Woche die (vollständige) Entscheidung vorzulegen, die gemäß §62a Abs4 VfGG dem Antrag (auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des ASVG, PG 1965, BundestheaterpensionsG sowie des Bundesbahn-PensionsG) in Form einer Ausfertigung, Abschrift oder Kopie anzuschließen ist. Diese Frist ist ungenützt verstrichen (die neuerlich vorgelegte Entscheidung ist wiederum unvollständig).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Fristen, Rechtsverkehr elektronischer, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G1009.2023Zuletzt aktualisiert am
26.02.2024