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L8000 RaumordnungNorm
B-VG 144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im AnlassfallRechtssatz
Mit V4/2023 ua, E v 28.11.2023 wurde der Bebauungsplan "B13 Gewerbegebiet Steinbrücken" der Gemeinde Tösens, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Tösens am 17.06.2020, soweit er sich auf das Grundstück Nr 1521, KG Tösens, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben. Das LVwG Tirol hat eine gesetzwidrige Verordnung angewendet. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass ihre Anwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war. Der Beschwerdeführer wurde also durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt.
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, BebauungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E250.2022Zuletzt aktualisiert am
14.12.2023