Norm
AsylG 2005 §7 Abs1Rechtssatz
Rechtssatz 1
Bei der Asylaberkennung ist, anders als bei der Zuerkennung, keine Familiengleichbehandlung vorgesehen, sodass auch die Aberkennung lediglich einzelner Familienmitglieder, bezüglich derer einer der in § 7 Abs 1 AsylG enthaltenen Aberkennungstatbestände eingetreten ist, in Frage kommt (vgl. Feßl/ Holzschuster, aaO, 259;Bei der Asylaberkennung ist, anders als bei der Zuerkennung, keine Familiengleichbehandlung vorgesehen, sodass auch die Aberkennung lediglich einzelner Familienmitglieder, bezüglich derer einer der in Paragraph 7, Absatz eins, AsylG enthaltenen Aberkennungstatbestände eingetreten ist, in Frage kommt vergleiche Feßl/ Holzschuster, aaO, 259;
Frank/Anerinhof/Filzwieser, aaO, K 2 zu § 7 AsylG).Frank/Anerinhof/Filzwieser, aaO, K 2 zu Paragraph 7, AsylG).
Schlagworte
Asylaberkennung, FamilienverbandZuletzt aktualisiert am
25.03.2009