RS AsylGH 2009/4/22 A5 262006-0/2008

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Veröffentlicht am 22.04.2009
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

Der Verwaltungsgerichtshof verlangt in seiner Rechtsprechung eine ganzheitliche Würdigung des individuellen Vorbringens eines Asylwerbers unter dem Gesichtspunkt der Konsistenz der Angaben, der persönlichen Glaubwürdigkeit des Asylwerbers und der objektiven Wahrscheinlichkeit seines Vorbringens, wobei letzteres eine Auseinandersetzung mit (aktuellen) Länderberichten verlangt (VwGH vom 26.11.2003, Zl. 2003/20/0389).

Schlagworte

Ermittlungspflicht

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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