RS Vwgh 2005/5/25 2005/09/0052

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Veröffentlicht am 25.05.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;
SMG 1997 §27 Abs1;
SMG 1997 §35 Abs1;

Rechtssatz

Die vorläufige, für eine Probezeit von zwei Jahren gemäß § 35 Abs. 1 SMG 1997 erfolgte Zurücklegung der gegen den Beamten wegen § 27 Abs. 1 SMG 1997 erstatteten Anzeige durch die Staatsanwaltschaft hat keine Auswirkung auf die gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vorzunehmende Wertung des Verhaltens des Beamten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005090052.X03

Im RIS seit

27.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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