RS Vwgh 2005/9/21 2004/12/0195

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Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/03 Vertragsbedienstetengesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BDG 1979 §80 Abs9;
DVG 1984 §2 Abs2 idF 2002/I/119;
DVG 1984 §2 Abs6;
DVPV BMLV 2002 §1 lita;
DVV 1981 §2 Abs7 litb;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Mit dem In-Kraft-Treten der DVPV BMLV 2002 ist in Ansehung von im Dienstverhältnis verbliebenen Angehörigen des Militärkommandos Wien oder deren Hinterbliebenen dem Militärkommando Wien als Dienstbehörde erster Instanz jene nachgefolgt, der das Militärkommando Wien organisatorisch zugeordnet ist; dies ist das Kommando Landstreitkräfte. Das Kommando Landstreitkräfte ist auch in Ansehung der im § 2 Abs. 6 erster Satz DVG genannten Zuständigkeiten dem Militärkommando Wien nachgefolgt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. September 2005, Zl. 2004/12/0206).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120195.X02

Im RIS seit

15.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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