RS Vwgh 2005/10/18 2001/03/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2005
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §41 Abs3;
TKG ZusammenschaltungsV 1998 §6;
TKG ZusammenschaltungsV 1998 Anl;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es sich bei der in Rede stehenden "Öffnungsklausel" (die eine Anpassung an eine rechtskräftige Entscheidung der Regulierungsbehörde vorsieht) um eine Regelung über die "Neuaushandlung von Vereinbarungen" im Sinn der Anlage gemäß § 6 der Zusammenschaltungsverordnung, BGBl II Nr 14/1998, handelt (vgl etwa die hg Erkenntnisse vom 25. Februar 2004, Zl 2002/03/0273, und vom 19. Oktober 2004, Zl 2000/03/0300).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030170.X01

Im RIS seit

15.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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