RS Vwgh 2005/11/24 2002/20/0377

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Veröffentlicht am 24.11.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §5 idF 1999/I/004;
Dubliner Übk 1997;

Rechtssatz

Eine inhaltliche Beurteilung des Asylansuchens ist weder nach den Vorgaben des Dubliner Übereinkommens, das eine Zuständigkeitsprüfung dem nach seinen Regeln zu bestimmenden zuständigen Mitgliedstaat vorbehält, noch nach dem Zweck des § 5 AsylG 1997 (Hinweis E 24. Februar 2005, 2004/20/0010 bis 0013) im Stadium der Zuständigkeitsprüfung vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002200377.X03

Im RIS seit

25.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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