TE OGH 2013/9/9 13Ns43/13x

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Veröffentlicht am 09.09.2013
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Der Oberste Gerichtshof hat am 9. September 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Dr. Nordmeyer in der Strafsache gegen Mag. Gerda K***** wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, AZ 34 Bl 59/12x des Landesgerichts Krems an der Donau über den Antrag des Bernhard G***** auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH-Geo. 2005 denDer Oberste Gerichtshof hat am 9. September 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Dr. Nordmeyer in der Strafsache gegen Mag. Gerda K***** wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB, AZ 34 Bl 59/12x des Landesgerichts Krems an der Donau über den Antrag des Bernhard G***** auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 60, Absatz eins, Satz 2 OGH-Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.

Die Akten werden dem Oberlandesgericht Wien zurückgestellt.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

§ 39 Abs 1 StPO erlaubt Delegierung nur im Stadium des Haupt- oder des Rechtsmittelverfahrens, nicht des Verfahrens über einen Antrag auf Fortführung (13 Ns 85/11w; vgl zum Verfahren über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens 13 Ns 13/12h; 12 Ns 45/13h; Nordmeyer, WK-StPO § 196 Rz 30).Paragraph 39, Absatz eins, StPO erlaubt Delegierung nur im Stadium des Haupt- oder des Rechtsmittelverfahrens, nicht des Verfahrens über einen Antrag auf Fortführung (13 Ns 85/11w; vergleiche zum Verfahren über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens 13 Ns 13/12h; 12 Ns 45/13h; Nordmeyer, WK-StPO Paragraph 196, Rz 30).

Textnummer

E105355

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:0130NS00043.13X.0909.000

Im RIS seit

16.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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