RS Vwgh 2006/1/26 2002/20/0423

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2006
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §5 idF 1999/I/004;
Dubliner Übk 1997 Art6 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß Art. 6 Abs. 1 des auf Grund des § 5 Abs. 1 AsylG 1997 heranzuziehenden Dubliner Übereinkommens ist, wenn der Asylwerber aus einem Drittstaat die Grenze eines Mitgliedstaates illegal überschritten hat, der Mitgliedstaat, über den er nachweislich eingereist ist, für die Antragsprüfung zuständig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002200423.X01

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten