RS Vwgh 2006/2/22 2003/17/0249

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §29;
FinStrG §82;
FinStrG §83;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Beschwerdeführers, des von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens Betroffenen, das Hauptzollamt habe es im Prüfungsauftrag entgegen der Dienstanweisung für Betriebsprüfung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juli 1991, AÖFV Nr. 280, unterlassen, ihn auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hinzuweisen, ist schon deshalb nicht zielführend, weil aus einer internen Behördenanweisung keine subjektiven Rechte für den Beschwerdeführer abgeleitet werden können (Hinweis E 21. Oktober 1993, 91/15/0005).

Schlagworte

Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003170249.X06

Im RIS seit

05.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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