TE OGH 2018/4/11 13Ns20/18x

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Veröffentlicht am 11.04.2018
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Der Oberste Gerichtshof hat am 11. April 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel in der Strafsache gegen Herbert R***** wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB sowie weiterer strafbarer Handlungen, AZ 22 Hv 107/12v des Landesgerichts Linz über den Antrag des Verurteilten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH-Geo. 2005 denDer Oberste Gerichtshof hat am 11. April 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel in der Strafsache gegen Herbert R***** wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB sowie weiterer strafbarer Handlungen, AZ 22 Hv 107/12v des Landesgerichts Linz über den Antrag des Verurteilten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 60, Absatz eins, Satz 2 OGH-Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.

Die Akten werden dem Oberlandesgericht Linz zurückgestellt.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

§ 39 Abs 1 StPO lässt die Delegierung nur im Hauptverfahren und im Rechtsmittelverfahren zu, womit die hier begehrte Delegierung des Verfahrens über einen Antrag auf Wiederaufnahme ausscheidet (RIS-Justiz RS0128937, jüngst 13 Ns 2/18z).Paragraph 39, Absatz eins, StPO lässt die Delegierung nur im Hauptverfahren und im Rechtsmittelverfahren zu, womit die hier begehrte Delegierung des Verfahrens über einen Antrag auf Wiederaufnahme ausscheidet (RIS-Justiz RS0128937, jüngst 13 Ns 2/18z).

Textnummer

E121354

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:0130NS00020.18X.0411.000

Im RIS seit

11.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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