TE OGH 2021/4/12 15Ns29/21i

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Veröffentlicht am 12.04.2021
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Der Oberste Gerichtshof hat am 12. April 2021 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski in der Strafsache gegen Mag. R***** F***** ua, wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, AZ 23 Bl 1/21v des Landesgerichts für Strafsachen Graz über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung an ein Gericht außerhalb des Sprengels Graz nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 denDer Oberste Gerichtshof hat am 12. April 2021 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski in der Strafsache gegen Mag. R***** F***** ua, wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB, AZ 23 Bl 1/21v des Landesgerichts für Strafsachen Graz über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung an ein Gericht außerhalb des Sprengels Graz nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.

Die Akten werden dem Oberlandesgericht Graz zurückgestellt.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]       § 39 Abs 1 StPO erlaubt Delegierung nur im Stadium des Haupt- oder Rechtsmittelverfahrens, nicht aber des Verfahrens über einen Antrag auf Fortführung (RIS-Justiz RS0128937 [T1]). [1] Paragraph 39, Absatz eins, StPO erlaubt Delegierung nur im Stadium des Haupt- oder Rechtsmittelverfahrens, nicht aber des Verfahrens über einen Antrag auf Fortführung (RIS-Justiz RS0128937 [T1]).

Textnummer

E131219

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:0150NS00029.21I.0412.000

Im RIS seit

15.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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