TE OGH 2024/1/30 5Ob176/23b

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Veröffentlicht am 30.01.2024
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Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M*, 2. A*, beide verteten durch Mag. Lucas Mäntler, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B* GmbH, *, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien, sowie die Nebenintervenienten auf Seiten der beklagten Parteien 1. P*, 2. O*, beide vertreten durch Mag. Rudolf Segel, Rechtsanwalt in Wien, wegen 29.831,26 EUR sA den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 19. Dezember 2023, AZ 5 Ob 176/23b, wird dahin berichtigt, dass die Bezeichnung des Klagevertreters richtig „Mag. Lucas Mäntler, Rechtsanwalt in Wien“ zu lauten hat.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]       Versehentlich wurde der Vorname des Klagevertreters an Stelle von Lucas mit Lukas angegeben. Diese offenbare Unrichtigkeit war gemäß §§ 430, 419 ZPO zu berichtigen. [1] Versehentlich wurde der Vorname des Klagevertreters an Stelle von Lucas mit Lukas angegeben. Diese offenbare Unrichtigkeit war gemäß Paragraphen 430, 419, ZPO zu berichtigen.

Textnummer

E140616

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:0050OB00176.23B.0130.000

Im RIS seit

28.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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