TE OGH 2025/10/30 13Ns69/25p

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Veröffentlicht am 30.10.2025
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Der Oberste Gerichtshof hat am 30. Oktober 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Setz-Hummel LL.M. in der vormaligen Strafsache gegen MMag. * B* wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB, AZ 3 U 34/25w des Bezirksgerichts Oberwart über den Antrag des Privatanklägers Mag. * B* auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 denDer Oberste Gerichtshof hat am 30. Oktober 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Setz-Hummel LL.M. in der vormaligen Strafsache gegen MMag. * B* wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach Paragraph 111, Absatz eins, StGB, AZ 3 U 34/25w des Bezirksgerichts Oberwart über den Antrag des Privatanklägers Mag. * B* auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.

Die Akten werden dem Oberlandesgericht Wien zurückgestellt.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]       § 39 Abs 1 StPO lässt die Delegierung nur im Stadium des Haupt- und des (darauf bezogenen) Rechtsmittelverfahrens zu, womit die hier begehrte Delegierung des Verfahrens über einen Antrag auf Wiederaufnahme ausscheidet (RIS-Justiz RS0128937; Oshidari WK-StPO § 39 Rz 1/1). [1] Paragraph 39, Absatz eins, StPO lässt die Delegierung nur im Stadium des Haupt- und des (darauf bezogenen) Rechtsmittelverfahrens zu, womit die hier begehrte Delegierung des Verfahrens über einen Antrag auf Wiederaufnahme ausscheidet (RIS-Justiz RS0128937; Oshidari WK-StPO Paragraph 39, Rz 1/1).

Textnummer

E146040

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:0130NS00069.25P.1030.000

Im RIS seit

07.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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