Norm
EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 31993L0013 Art1 Abs2Rechtssatz
Die Nichtigkeit einer Klausel wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht führt zu keiner erst durch Auslegung zu schließenden Vertragslücke. Zwingendes nationales Recht (hier: § 16 Abs 9 MRG) tritt an die Stelle der unzulässigen Klausel.Die Nichtigkeit einer Klausel wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht führt zu keiner erst durch Auslegung zu schließenden Vertragslücke. Zwingendes nationales Recht (hier: Paragraph 16, Absatz 9, MRG) tritt an die Stelle der unzulässigen Klausel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143774Im RIS seit
17.08.2026Zuletzt aktualisiert am
17.08.2026