RS Vwgh 1954/4/21 1308/53

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Veröffentlicht am 21.04.1954
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §17 Abs1;

Beachte

y24298;

Rechtssatz

Als Waren, deren Ausfuhr nach § 17 Abs 1 DevG anzumelden ist, können nur Gegenstände mit einem Verkehrswert angesehen werden. *Als Waren, deren Ausfuhr nach Paragraph 17, Absatz eins, DevG anzumelden ist, können nur Gegenstände mit einem Verkehrswert angesehen werden. *

E 21.4.1954, 1308/53 #1 VwSlg 929 F/1954

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1953001308.X01

Im RIS seit

21.04.1954
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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