RS Vwgh 2006/6/20 2006/02/0120

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Veröffentlicht am 20.06.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Bfin ihrer im E 14.6.2005, 2004/02/0379 dargestellten "Mitwirkungspflicht" betreffend die Feststellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen eines Fahrverbotes auf das Betriebsergebnis nicht nachgekommen ist.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020120.X01

Im RIS seit

12.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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